Allgemeine Geschäftsbedingungen evemotion
§ 1 Geltungsbereich:
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich gemäß nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Regelungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen und von uns schriftlich bestätigt sind.
§ 2 Angebote, Vertragsabschluss:
Unser Angebot ist freibleibend. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen:
Die Preise werden in Euro angegeben und sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, Nettopreise, die keine Mehrwertsteuer enthalten. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten nur, wenn die vorliegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise schließen Kosten für Fracht, Porto, Verpackung Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der angegebenen Frist ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei mehreren Forderungen werden Zahlungen, die nicht näher bezeichnet werden, stets zur Begleichung der ältesten Forderung im Sinne des Gesetzes verwendet. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen oder einer Verletzung der Pflichten des Auftraggebers kann eine angemessene Vorrauszahlung verlangt werden.
§ 4 Zahlungsweise:
Die Zahlung hat in bar oder mittels Banküberweisung zu erfolgen.
§ 5 Zahlungsverzug:
Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug wird insbesondere eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen und sofortige Zahlungen aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen, nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie laufende Aufträge einzustellen.
§ 6 Verzugszinsen:
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung von weiterem Schadensersatz wird hierdurch nicht berührt.
§ 7 Annahmeverzug:
Die Abnahme der Ware durch den Käufer/Auftraggeber ist eine vertragliche Hauptpflicht. Befindet er sich mit der Abnahme des der Ware/Dienstleistung in Verzug und leistet er eine angeforderte Vorauszahlung nicht, sind wir berechtigt, einen pauschalen Schadensersatzanspruch zusätzlich zu bereits entstandenen Frachtkosten in Höhe von 50% des Netto-Warenwertes geltend zu machen. Bei speziell für den Auftraggeber erstellten oder gefertigten Waren gilt eine 100-prozentige Schadensersatzforderung als vereinbart.
§ 8 Lieferzeiten:
Liefertermine sind nur gültig, soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist von 4 Wochen zu gewähren. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Verzögert sich die Lieferung bzw. Herstellung der Ware in Folge höherer Gewalt, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der hierdurch entstandenen Verzögerung.
§ 9 Versendungskauf:
Ein erforderlicher Versand der Ware erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Transport-Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen nach den jeweiligen Bedingungen des Transportunternehmens. Verpackungskosten werden separat berechnet.
§ 10 Mängelrügen:
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie etwa zur Korrektur übersandte Produkte in jedem Fall zu prüfen. Wenn der Auftraggeber die Ware schriftlich oder mündlich freigegeben hat, erlöschen die Mängelbeseitigungsansprüche und die darauf basierenden Schadenersatzansprüche des Auftraggebers.
Für mangelhafte Ware leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder Nachbesserung. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Ansprüchen des Auftraggebers. Mangelhafte Ware ist innerhalb von 14 Tagen ab Auslieferung an uns zurückzusenden, zur Vermeidung unnötiger Kosten jedoch nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 11 Betriebsgegenstände und Urheberrecht:
Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten und speziell angefertigten Gegenstände, insbesondere Printmedien und Datensätze bleiben, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Der Auftraggeber haftet allein für die Verletzung der Urheberrechte Dritter. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen. Eine Schadensersatzpflicht unsererseits für die Löschung von uns erstellter Datensätze ist nicht gegeben.
§ 12 Eigentum:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Forderungen aus dem Weiterverkauf der von uns erstellten Materialien werden bereits jetzt an uns abgetreten. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Erzeugnisse, die durch die Agentur lediglich bearbeitet und/oder umgestaltet wurden, so dass diese als Hersteller gilt. Erfolgt die Verarbeitung oder Umbildung zusammen mit anderen Waren, die nicht der Agentur gehören, so erwirbt die Agentur Miteigentum im Verhältnis der Werte dieser Waren.
Alle Arbeitsergebnisse und Leistungen der Agentur sowie einzelne Teile daraus (Ideen, Pläne, Skizzen, Entwürfe und Vorentwürfe, Anregungen, Reinzeichnungen, Konzepte, Bilder, Negative etc.) verbleiben im geistigen Eigentum der Agentur. Der Agentur stehen alle Urheberrechte daran zu. Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung und Auslagen erhält der Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht besteht nur im vereinbarten Umfang und nur zum vereinbarten Zweck. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur darf der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse und Leistungen nur selbst nutzen und weder veräußern noch umbilden. Änderungen sind nur vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.
§ 13 Copyright:
Das Copyright für Vertragserzeugnisse, Präsentationsobjekte, Entwürfe, etc. liegt beim Auftragnehmer. Mit der Zahlung der vertraglich festgelegten Vergütung an den Auftragnehmer erhält der Auftraggeber lediglich ein Nutzungsrecht an dem Vertragserzeugnis, den Präsentationsobjekten, Entwürfen (auch digitaler Art) etc. die Übertragung der Nutzungsrechte für das Vertragsobjekt an den Auftraggeber berechtigt ihn aber nicht, Bestandteile zu vervielfältigen oder zu verändern oder Gestaltungselemente für andere Nutzungen zu verwenden, ohne dafür die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers einzuholen.
§ 14 Impressum:
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
§ 15 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nicht für die rechtliche/wettbewerbsrechtliche Richtigkeit von Werbeaussagen oder inhaltlichen Bestandteilen. Eine Pflicht zur rechtlichen Beratung trifft den evemotion nicht. Sollte vom Auftraggeber eine rechtliche Beratung oder rechtliche Prüfung von Vertragsprodukten ausdrücklich gewünscht werden, haftet der Auftragnehmer für das Ergebnis der rechtlichen Prüfung nicht. Die durch die rechtliche Prüfung entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für Abmahnungen Dritter gegen den Auftragnehmer oder rechtliche Verfügungen gegen dessen Vertragsprodukte oder deren Inhalt haftet der Auftraggeber selbst. Dieser hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Die Agentur haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz). Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen. Gleiches gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung der Agentur wirkt auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Umkehr der Beweislast ist nicht bezweckt. Die Agentur evemotion haftet auch nicht für den Erfolg einer vertriebsunterstützenden Maßnahme oder den Erfolg aus der Werbebotschaft, die sie im Auftrag des Kunden erstellt. Sie hat lediglich nach den Eigenschafen eines ordentlichen Kaufmanns ihre Leistungen zu erbringen.
§ 16 Referenzrecht:
Die Agentur ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen als Referenz in anderen Zusammenhängen zu nutzen; der Auftraggeber ist berechtigt, dem mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widersprechen. Bei Werbe- und ähnlichen Maßnahmen darf die Agentur zudem auf sich selbst hinweisen. Diese Rechte stehen der Agentur ohne Entgeltanspruch an den Auftraggeber zu.
§ 17 Geheimhaltung von vertraulichen Informationen:
Vertrauliche Informationen sind alle vertraulichen technischen, kommerziellen und/oder geschäftlichen Informationen der offenbarenden Partei, die der empfangenden Partei durch die offenbarende Partei direkt oder indirekt, ggfs. eingeschalteten Vertreter oder Berater im Zusammenhang mit dem Vorhaben zugänglich gemacht werden, unabhängig davon, ob der Informationsfluss in schriftlicher Form, auf Disketten oder anderen Datenträgern, in elektronischer Form, mündlich oder in anderer Weise erfolgt. Vertrauliche Informationen sind insbesondere auch Muster, Ideen und/oder Entwürfe gleich welcher Art, die die offenbarende Partei der empfangenden Partei im Hinblick auf den Vertragszweck überlässt.
Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, die
(a) zum Zeitpunkt ihrer Zugänglichmachung durch die offenbarende Partei bereits öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich waren oder danach ohne Mitwirken oder Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich werden;
(b) zum Zeitpunkt ihrer Zugänglichmachung durch die offenbarende Partei bereits im Besitz der empfangenden Partei waren oder ihr danach von einem dazu befugten Dritten zugänglich gemacht werden; oder
(c) die empfangende Partei ohne Verwendung von vertraulichen Informationen der offenbarenden Partei oder Teilen davon selbst entwickelt hat oder entwickeln hat lassen.
Die empfangende Partei verpflichtet sich, vertraulichen Informationen, die ihr von der offenbarenden Partei zugänglich gemacht werden, streng vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenbarenden Partei Dritten nicht zugänglich zu machen. Zudem wird sie diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenbarenden Partei nicht für einen anderen Zweck als den Vertragszweck verwenden.
Soweit durch diesen Vertrag nichts anderes geregelt wird, bleiben alle überlassenen vertraulichen Informationen Eigentum der jeweiligen offenbarenden Partei; es werden keine Eigentums-, Lizenz-, Nachbau-, Nutzungs- oder sonstige Rechte eingeräumt.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
§ 18 Periodische Arbeiten:
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden.
§ 19 Erfüllungsort, Sonstiges:
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich der Sitz der Agentur. Gleiches gilt, falls der Auftraggeber keinen Gerichtsstand im Inland hat, er seinen sitze nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sein Sitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Agentur ist berechtigt, auch an anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen.
Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB). Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Zweck in ähnlicher Art und Weise wiedergegeben wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
§ 21 Vertragsrücktritt:
Tritt ein Kunde von einem bestehenden Vertrag zurück, so ist evemotion berechtigt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, entstandene Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch ggf. entstehende Stornokosten.
§ 22 Honorarkosten:
Honorarkürzungen aufgrund ersparter Aufwendungen schließt evemotion aus. Honorarkosten fallen auch im Falle einer Stornierung/Vertragsrücktritt in voller Höhe an.
§ 23 GEMA, Versicherungen, Behörden:
Der Veranstalter ist für sämtliche anfallenden Gebühren, Versicherungen und Steuern selbst verantwortlich (z.B. GEMA, Vergnügungsteuer, Veranstalter-Haftpflicht etc).
§ 24 Verträge mit Dritten:
Schließt evemotion zur Durchführung einer Veranstaltung Verträge mit Dritten, erfolgt ein Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Catering- und Locationbereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern und Technikern.
§ 25 Eigentumsrecht und Urheberschutz bei Veranstaltungsorganisationen:
Alle Leistungen von evemotion wie Ideen, Konzeption etc, als auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von evemotion. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars lediglich das Recht Nutzungsrechte. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit evemotion darf der Kunde Leistungen nur innerhalb der vereinbarten Veranstaltung und nicht darüber hinaus nutzen.
§ 26 Vertragsabweichungen:
Vertrag, welche nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt evemotion dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu. evemotion ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber einzelne Teile des Vertragsablaufs zu ändern.
§ 27 Haftung für Mietgegenstände:
Mietgegenstände sind grundsätzlich nicht versichert. Bei der Anlieferung von Geräten haftet der Mieter im vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert für sämtliche Schäden und Verlust, sowie hierdurch evtl. entgangene Mieteinnahmen, auch wenn die Schäden nicht von ihn selbst sondern von seinen Gästen oder Personal verursacht wurden. Für Transportschäden und Schädigungen durch unsachgemäße Handhabung der Mietsache durch den Mieter, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Reparaturen des Mieters sind nicht zulässig.
§ 28 Schadensanzeigepflicht:
Der Mieter hat Schäden, die die weitere und sofortige Benutzung der Mietsache erschwert oder unmöglich macht unverzüglich telefonisch zu melden. Schädigungen, wie evtl. auch Transportschäden, sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
§ 29 Ausfälle:
Für evtl. Ausfälle wie z. B. Stromausfall übernehmen wir keine Haftung. Der Mieter hat für ausreichende Stromversorgung zu sorgen. Sollte dies nicht sichergestellt sein, behalten wir uns vor den Mietvertrag aufzulösen und die darin aufgeführten Geräte nicht in Betrieb zu nehmen.
§ 30 Reklamation:
Der Kunde hat Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch evemotion schriftlich geltend zu machen und zu begründen. In diesem Falle steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen evemotion der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
§ 31 Haftung nach Vertragsvereinbarung:
Die Haftung von evemotion richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragspartner. Alle hierin nicht ausdrücklich zustehenden Ansprüche – auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch evemotion.
§ 32 Salvatorische Klausel:
Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Alternativ sind unsere AGB auch hier (.pdf-Datei) oder hier (.txt-Datei) nachzulesen.
















